I. Allgemeines
Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Mietbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Ausführung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle weiteren Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Verbraucher im Sinne der Mietbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Mietbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Mietbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zu diesen Mietbedingungen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche durch uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
III. Preise
Gemietete Artikel sind und verbleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten oder diese an Dritte weiterzugeben, ohne dass wir unser Einverständnis schriftlich erklärt haben.
Der ausgewiesene Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart – für drei Kalendertage und ist im Voraus zu entrichten. Für jeden weiteren Kalendertag berechnen wir 33% des für drei Kalendertage ausgewiesenen Mietpreises.
Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jeden angefangenen Kalendertag hinzugerechnet.
Wir behalten uns vor, vom Mieter, insbesondere von Neukunden, eine Kaution in Höhe des doppelten vereinbarten Mietpreises bei der Übernahme der Mietgegenstände zu verlangen.
IV. Mängel
Mit Entgegennahme gelten die Mietgegenstände als mängelfrei übergeben, falls nicht unverzüglich Mängelrügen geltend gemacht werden und wir die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel bekommen. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und diese in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
V. Reinigung
Die Mietgegenstände werden – soweit nicht anderes vereinbart – nach der Rückgabe durch uns professionellgereinigt (Technische Geräte und Mobiliar sind hiervon ausgenommen). Die Reinigungskosten sind im ausgewiesenen Mietpreis enthalten. Die Rückgabe erfolgt ohne Essens- und Getränkereste. Bei extremer Verschmutzung behalten wir uns vor, die zusätzlich entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
Die Endreinigung von Textilien (z. B. Tischdecken, Mundservierten) ist – soweit nicht anders vereinbart – im Mietpreis inklusive. Sofern diese nicht wieder verwendet werden können, behalten wir uns vor, beschädigte Textilien (Schmutz- und Stockflecken, Brandlöcher etc.) nachträglich zum Wiederbeschaffungswertes in Rechnung zu stellen.
VI. Lieferung
Es besteht die Option zur Lieferung durch uns oder Selbstabholung ab Lager Hannover-Misburg durch den Mieter nach Wahl des Mieters. Bei Lieferung durch uns beinhalten die aufgeführten Lieferkonditionen die Lieferung an einen ebenerdigen Ort bis hinter die erste verschließbare Tür. Der Auf- und Abbau, sowie das Verbringen oder Einsammeln der Mietgegenstände sind in diesem Preis nicht enthalten. Gerne übernehmen wir diese Leistungen gegen gesonderte Rechnung.
Der genaue Liefer- bzw. Abholpreis errechnet sich nach Umfang des Auftrages und Entfernung ab Lager Hannover-Misburg. Eine termingerechte Lieferung/Abholung durch uns setzt die Benennung einer genauen Anschrift und den Namen eines Ansprechpartners, einschließlich Kontaktdaten, voraus. Bei Abholung durch uns sind die Mietgegenstände zudem sortiert und aufladebereit zu halten.
Bei Selbstabholung durch den Mieter verpflichten wir uns, die Mietgegenstände zum vereinbarten Abholzeitpunktam Lager Hannover-Misburg vorzuhalten bzw. bei Rückgabe dort entgegenzunehmen.
Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen uns – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis bei einem unserer Lieferanten auftritt.
Die Mietgegenstände sind ab Übernahme durch den Mieter nicht versichert. Wir empfehlen daher diese für den gesamten Lieferzeitraum, einschließlich Auf- und Abbau, zu versichern.
VII. Rücktritt
Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich, hierbei ist aber eine Entschädigung in Höhe von 60% des Auftragswertes zu zahlen. Sollte der Rücktritt innerhalb von drei Werktagenvor dem Veranstaltungstermin erfolgen, behalten wir uns vor 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
VIII. Haftung
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen der Mietgegenstände, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch eingetreten sind, daß der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.
Der Mieter hat uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Mieters gehen nicht zu unseren Lasten.
Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Als Veranstalter ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
Etwaige mangelhafte Mietgegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen Gewährleistungsansprüche aus. §§ 377, 378 HGB bleiben im Hinblick auf Unternehmer unberührt.
IX. Sonstiges
Ist der Mieter Kaufmann, so wird unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand ebenfalls unser Geschäftssitz vereinbar